Referenz · US-Besteuerung

US-Vermögen im Erbfall freigeben

Was nötig ist, um US-situs-Wertpapiere zugunsten der Erben eines Gebietsfremden freizugeben — über die Steuerfrage hinaus.

Für einen Verstorbenen, der weder US-Staatsbürger noch in den USA ansässig war (ein « NRNC », nonresident not a citizen), kann ein Erbschaftsteuerabkommen die US-Erbschaftsteuer auf die bei einem US-Broker oder einer US-Depotbank gehaltenen Wertpapiere verringern — oft auf null. (Siehe die Seite « US estate tax » und die Länderblätter dazu, was jedes Abkommen vorsieht.)

Doch das Fehlen einer Steuer bedeutet nicht das Fehlen eines Verfahrens. Solange die Wertpapiere bei einem US-Institut verwahrt werden, sind sie « Vermögen US-amerikanischer Herkunft » (U.S.-situated assets), und das Institut gibt sie erst nach Genehmigung der US-Steuerbehörde (des IRS) an die Erben frei. Welches Abkommen auch gilt, diese verfahrenstechnische Mechanik ist dieselbe. Diese Seite beschreibt sie.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Lassen Sie Ihre Situation von einer qualifizierten Fachperson prüfen.

Die Schwelle von 60.000 $

Übersteigt der Bruttowert der Vermögenswerte US-amerikanischer Herkunft am Todestag (zuzüglich bestimmter früherer Schenkungen) 60.000 $, so trifft den Nachlass eine Erklärungspflicht für das Formular 706-NA — die US-Erbschaftsteuererklärung der NRNC-Verstorbenen.

Das Formular 706-NA

Eingereicht vom Testamentsvollstrecker oder Vertreter des Nachlasses — und, wichtig: ist kein Vollstrecker in den Vereinigten Staaten bestellt und tätig, so behandelt das US-Recht jede Person, die Vermögen des Verstorbenen besitzt, als « Vollstrecker », der dann selbst die Erklärungspflicht trägt (der typische Fall des Begünstigten eines TOD-Kontos, siehe unten).

Download des Formulars, Hilfe beim Ausfüllen und Einreichen: siehe die eigene 706-NA-Seite.

Das « transfer certificate »

Die Genehmigung, mit der der IRS der Depotbank mitteilt, dass die Vermögenswerte freigegeben werden dürfen. Solange sie sie nicht erhalten hat, blockiert das Institut die Übertragung.

IRS-Fax (letzte Prüfung: Juni 2026): 855-201-8011 (aus den Vereinigten Staaten), 304-707-9970 (aus dem Ausland).

Die TOD-Bestimmung (transfer on death)

Das TOD (transfer on death) ist eine Begünstigtenbestimmung, vorgesehen im Recht der US-Bundesstaaten, die das Wertpapierkonto unmittelbar auf die benannte Person übergehen lässt, außerhalb des Gerichtsverfahrens (probate). Es ist das Schlüsselinstrument der Planung für ein US-Konto — doch es beseitigt weder das 706-NA noch das transfer certificate: das Konto bleibt zu Steuerzwecken dem Nachlass zugerechnet, und es ist sogar der Begünstigte, der mangels US-Vollstreckers die Erklärungspflicht trägt. Ihre Verfügbarkeit ist zudem nicht garantiert: manche Institute bieten gar keine Begünstigtenbestimmung an, andere verweigern sie Inhabern, die nicht in den USA ansässig sind.

Funktionsweise, Grenzen, Weg des Begünstigten und gute Praxis: siehe die eigene TOD-Seite.

Die praktische Abfolge

  1. Zusammenstellen: beglaubigte Sterbeurkunde (mit englischer Übersetzung), Testament, und die Urkunde, die die Befugnis des Nachlasses und der Begünstigten begründet (Gerichtsentscheidung oder nationale Nachlassurkunde, mit Apostille versehen und ins Englische übersetzt — manche Institute akzeptieren sie ohne US-Gerichtsverfahren, im Einzelfall; die Politik der eigenen Depotbank ist zu Lebzeiten zu prüfen).
  2. Die Vermögenswerte US-amerikanischer Herkunft am Todestag bewerten; die Schwelle von 60.000 $ prüfen (in der Praxis bei einem Depot überschritten).
  3. Das 706-NA innerhalb von 9 Monaten einreichen (oder die Verlängerung beantragen) und dabei gegebenenfalls das anwendbare Abkommen geltend machen. (Eigene Seite: Download und Ausfüllen.) → Formular 706-NA
  4. Das transfer certificate beantragen (Weg A oder B je nach Fall).
  5. Die Bescheinigung der Depotbank vorlegen → Freigabe der Vermögenswerte an die Erben (oder den TOD-Begünstigten).

Die Fristen addieren sich: 9 Monate für das 706-NA, dann Monate (Weg A) bis 12-18 Monate (Weg B) für die Bescheinigung. Akte und Begünstigtenbestimmungen vorbereiten.

Die Quelle des Problems beseitigen: die Substitution

Dieses gesamte Verfahren beruht auf einer einzigen Tatsache: die Wertpapiere sind US-amerikanischer Herkunft (in den Vereinigten Staaten ausgegeben, bei einem US-Institut verwahrt). Die gleichwertige Anlage über nicht-amerikanische Fonds (UCITS) zu halten, beseitigt die Einstufung: weder 706-NA noch transfer certificate. Das ist der Unterschied zwischen einem arithmetischen Schutz (die Steuer fällt auf null, aber die Maschinerie setzt sich in Gang) und einem strukturellen Schutz (der Vermögenswert tritt nie in den US-Anwendungsbereich ein). (Siehe die Seite « US estate tax » und die Länderblätter.)

Keine Beratung

Allgemeine Information, Juni 2026. Weder Rechts- noch Steuerberatung. Schwellen, Formulare, Wege und Fristen stammen aus offiziellen US-Quellen zum angegebenen Datum und können sich ändern. Jeder grenzüberschreitende Nachlass hat seine Besonderheiten; lassen Sie Ihre Situation von einer qualifizierten Fachperson prüfen.